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Aufgaben des Kreistages

Die nachfolgenden Informationen sind größtenteils der Homepage des Landkreises Holzminden entnommen.

Die Landkreise sind Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften, die ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze durch die Organe in eigener Verantwortung verwalten.

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises. Kreistagsmitglieder sind die Kreistagsabgeordneten. Beim Landkreis Holzminden sind dies 42 Kreistagsabgeordnete, sowie der Landrat.

Die Mitglieder des Kreistages werden von den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Mit ihr wählt er den Vertreter seines Wahlkreises und gleichzeitig die Reserveliste der Partei. Die Sitze im Kreistag werden entsprechend dem Stimmenanteil der Parteien verteilt; die in den Wahlbezirken errungenen Direktmandate werden darauf angerechnet.


Der Kreistag ist u. a. zuständig für Grundsatzbeschlüsse, den Beschluss von Satzungen, die Verabschiedung des Haushaltes und die Übernahme neuer freiwilliger Aufgaben.
Neben dem Kreistag als Hauptorgan gibt es noch zwei weitere Organe des Landkreises:

den Kreisausschuss
und den hauptamtlichen Landrat.

Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat und Mitgliedern des Kreistages. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) geregelt.

Die Einwohnereinnen und Einwohner des Landkreises Holzminden wählten am 4. Juli 2004 in der Stichwahl (2. Wahlgang) den ersten hauptamtlichen Landrat des Landkreises Holzminden. Der vormals ehrenamtliche Landrat Walter Waske wurde zum ersten hauptamtlichen Landrat gewählt. Dieser vereint die o.a. repräsentativen Aufgaben des vormals ehrenamtlichen Landrats und die Aufgaben des Oberkreisdirektors als Chef der Verwaltung. Der hauptamtliche Landrat gehört zukünftig kraft Amtes mit vollem Stimmrecht dem Kreistag an. Die Stellvertretung des hauptamtlichen Landrates in der Verwaltung wird weiterhin durch den leitenden Kreisverwaltungsdirektor Rainer Becker wahrgenommen. Im Hinblick auf die repräsentative Vertretung hat der Kreistag aus seiner Mitte ehrenamtliche, stellvertretende Landräte gewählt.
Während der Kreistag im Herbst 2006 neugewählt wurde, dauert die erste Amtszeit des Hauptamtlichen Landrates gem. § 55 Abs. 3 Nr. 3 Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) bis 2011 - also die restliche und die folgende Legislaturperiode (bis 2011).

 
 

 
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